Berlin-Die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken gilt in Berlin künftig ab 14 Jahren. Zwischen sechs und 14 Jahren reicht eine normale OP-Maske, wie Senatssprecherin Melanie Reinsch am Dienstag nach der Senatssitzung mitteilte. Die Verordnung, die die Corona-Maßnahmen regelt, wird entsprechend angepasst. Änderungen gibt es in einigen weiteren Details. So müssen die Kunden von Fahrschulen künftig ein negatives Testergebnis vorlegen. Generell gilt: Überall da, wo ein negatives Testergebnis vorgeschrieben ist, sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr ausgenommen. Das war bisher in der Ordnung nicht geregelt.
Die Verordnung erlaubt Kindern Sport im Freien in festen Gruppen von maximal 20 anwesenden Personen plus einer betreuenden Person. Bisher galt für die Kinder ein Höchstalter von zwölf Jahren, künftig sind es 14 Jahre. Menschen, die gegen Corona geimpft sind, bekommen außerdem etwas mehr Freiheiten. Sie werden künftig wie solche mit einem negativen Test behandelt.


