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Prozess um Messerangriff von Solingen: Angeklagter gesteht „schwere Schuld“

Bei einem islamistischen Terrorangriff in Solingen werden im August 2024 mehrere Menschen getötet. Der Syrer Issa Al H. bekennt sich zu der Tat.

Neun Monate nach dem tödlichen Messerangriff in Solingen hat der Angeklagte die Tat gestanden.
Neun Monate nach dem tödlichen Messerangriff in Solingen hat der Angeklagte die Tat gestanden.Thomas Banneyer/dpa

Mit einem Geständnis des Angeklagten hat am Dienstag der Prozess um den mutmaßlich islamistisch motivierten Messerangriff von Solingen mit drei Toten vor rund neun Monaten begonnen. Er habe „schwere Schuld“ auf sich geladen und „Unschuldige getötet“, ließ der 27-jährige Issa Al H. am Dienstag zu Beginn des Staatsschutzverfahrens vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf über seine Verteidigung erklären. Er verdiene und erwarte für seine Tat eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Anders hatte der Angeklagte das Geschehen jedoch nach Angaben eines psychiatrischen Sachverständigen dargestellt, der zum Prozessbeginn von Gesprächen mit Al H. berichtete. Demnach schilderte dieser dem Sachverständigen, dass er sich nur an einen Angriff erinnern könne. Er sei während der Tat nicht klar im Kopf gewesen.

Messerangriff in Solingen: Angeklagter sieht sich selbst als Opfer

Nach den Schilderungen des Sachverständigen äußerte der Angeklagte auch, dass er sich selbst als Opfer sehe. Er sei kein radikaler Islamist, sondern sei von radikalen Chatpartnern so stark beeinflusst worden, dass er nicht mehr bei Bewusstsein gewesen sei. Die Tat soll er in den Gesprächen als „Problem“ oder „Dummheit“ beschrieben haben. Teils habe er auch die Existenz mehrerer Opfer infrage gestellt.

Bei Attacke auf dem Solinger Stadtfest waren am 23. August drei Menschen getötet und zehn weitere teils schwer verletzt worden. Nach Feststellungen der Anklage soll der Syrer zumeist gezielt von hinten auf Festbesucher eingestochen haben. Er flüchtete und wurde erst einen Tag später gefasst. Der Anschlag löste bundesweit Bestürzung sowie eine Debatte über mögliche Änderungen in der deutschen Flüchtlings- und Asylpolitik aus.

Laut Anklageschrift der Bundesanwaltschaft soll der 27-Jährige im Namen der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) gehandelt haben. Er habe sich vor allem für westliche Angriffe, unter anderem auf Syrien oder die Palästinensergebiete, rächen wollen.

In dem Prozess im stark gesicherten Oberlandesgericht in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt muss er sich dafür wegen dreifachen Mordes, zehnfachen versuchten Mordes sowie Mitgliedschaft in dem als ausländische terroristische Organisation eingestuften IS verantworten. Der Prozess ist zunächst bis Ende September angesetzt.

Laut Anklage wollte der Beschuldigte „Vergeltung“ für Militäreinsätze von westlichen Staaten üben. Er nahm demnach kurz vor der Tat Kontakt zu einem IS-Vertreter über einen Messengerdienst auf, der ihn bestärkte. Al H. verlas auch einen Treueschwur auf den IS und kündigte die Tat an. Ein Video davon schickte er nur Minuten vor seiner Attacke an den ihm persönlich unbekannten IS-Kontakt. Am Tag nach der Tat reklamierte die Miliz die Tat für sich.