Rentenpolitik

Altersvorsorge: Bundeskanzler will umfassende Rentenreform noch 2026 anstoßen

Der Bundeskanzler plant offenbar mit ersten Schritte bei der Rentenreform noch in diesem Jahr. Sein Kanzleramtschef dämpfte zugleich die Erwartungen für große Projekte.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) beim Jahresempfang der Deutschen Börse
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) beim Jahresempfang der Deutschen BörseFlorian Wiegand/Eibner-Pressefoto/Imago

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) will noch in diesem Jahr eine umfassende Rentenreform auf den Weg bringen. Die drei Säulen der deutschen Altersvorsorge sollen neu im Verhältnis zueinander gewichtet werden, kündigte Merz beim Jahresempfang der Deutschen Börse an, wie der Deutschlandfunk berichtete. Merz zufolge sollten die private Altersvorsorge und die Betriebsrente eine wesentlich größere Rolle spielen als bisher. Er sprach demnach von einem Paradigmenwechsel in der deutschen Rentenpolitik.

Zugleich teilte Kanzleramtsminister Thorsten Frei (CDU) mit, dass die Rente bei Reformen priorisiert werde. Alle Reformen, die sich die Koalition vorgenommen habe, würden „so schnell wie möglich“, aber in jedem Fall bis zum Ende der Legislaturperiode umgesetzt werden, sagte Frei gegenüber dem Tagesspiegel, und dämpfte aber Erwartungen für große Reformprojekte.

Kanzleramtschef kritisiert „Lifestyle-Teilzeit“-Vorstoß

„Klar ist aber auch, dass bis Dezember nicht alles fertig werden kann“, sagte Frei. „Manche Kommissionsvorschläge sind sehr schnell umsetzbar, andere brauchen einen etwas längeren Vorlauf.“ Was allerdings nicht neu verhandelt werden müsste, sei eine große Steuerreform. „Der Koalitionsvertrag lässt uns Spielräume, um auf veränderte Bedingungen zu reagieren“, sagte er.

Frei äußerte sich zudem kritisch zum Vorstoß einiger CDU-Politiker, das Recht auf Teilzeit einzuschränken. „Dem Politikverständnis der CDU ist es völlig fremd, den Menschen sagen zu wollen, wie sie ihr Leben zu führen haben“, sagte Frei.

Der CDU-Wirtschaftsflügel war für einen Antrag zum Thema Teilzeit kritisiert worden – auch parteiintern. Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) hatte für den CDU-Parteitag einen Antrag mit dem Titel „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“, wie vergangene Woche bekannt geworden war.

Der Rechtsanspruch auf Teilzeit solle künftig „nur bei Vorliegen einer besonderen Begründung gelten“, hieß es in dem Antrag. Das könnten Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder Weiterbildungen sein. Alles andere müsse ausgehandelt werden.