Ab dem 19. Juni 2026 müssen Online-Händler in Deutschland einen gut sichtbaren Widerrufsbutton auf ihren Websites und Apps bereitstellen. Das Bundesjustizministerium hat damit eine EU-Richtlinie von 2023 in nationales Recht umgesetzt.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) bezeichnete die neuen Regeln als „echten verbraucherpolitischen Fortschritt“. „Wenn Online-Shopping kinderleicht ist, dann muss es auch der Widerruf sein“, sagte sie.
Widerruf ohne Angabe von Gründen möglich
Die Regelung betrifft alle Produkte und Dienstleistungen, die über automatisierte Shops verkauft werden. Das gilt ausdrücklich auch für digitale Produkte. Innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Kauf oder Vertragsabschluss sollen Verbraucher ihre Bestellung unkompliziert stornieren können. Eine Angabe von Gründen ist dabei nicht erforderlich.
Der Button muss hervorgehoben platziert und optisch gut erkennbar gestaltet sein. Alternativ sind auch Links mit Widerrufsfunktion zulässig. Händler müssen keinen individuellen Button für jeden Kunden einrichten – eine pauschale Funktion genügt.
Keine Ausnahmen für Kleinunternehmer
Die Pflicht gilt auch für große Plattformen wie Amazon oder eBay. Ausnahmen für Kleinunternehmer sieht das Gesetz nicht vor. Entsprechend sollten sich Händler im Detail vorbereiten.
Ausgenommen sind lediglich leicht verderbliche Waren sowie versiegelte Produkte, bei denen das Siegel geöffnet werden muss. Die Regelung gilt nicht rückwirkend für Geschäfte, die vor dem Stichtag abgeschlossen wurden.
Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 1,25 Millionen Euro drohen bei Verstößen Bußgelder von bis zu vier Prozent des Umsatzes. Kleinere Unternehmen müssen mit maximal 50.000 Euro rechnen. Das Gesetz verbietet zudem sogenannte Dark Patterns, also manipulative Designelemente, die Verbraucher zu unbeabsichtigten Entscheidungen verleiten sollen. (mit dpa)


