Telefonanbieter

Ärger mit 1N Telecom: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Mehr als 11.000 Beschwerden über den Telekommunikationsanbieter haben die Verbraucherschützer seit 2023 erhalten. Nun wird eine Sammelklage geprüft.

Ungewollter Telefonvertrag bei 1N Telecom? Die Verbraucherzentrale sucht Betroffene.
Ungewollter Telefonvertrag bei 1N Telecom? Die Verbraucherzentrale sucht Betroffene.Christin Klose/dpa

Ein Brief von der Telekom mit dem Angebot eines 24-Monats-Vertrags für Festnetz und DSL-Internet: Für viele Verbraucher klingt das gut, und sie schließen den Vertrag ab. Oft kommt erst nach Ablauf der Widerrufsfrist die Erkenntnis: Der Vertrag wurde nicht mit der Deutschen Telekom abgeschlossen, sondern mit der Firma 1N Telecom GmbH. Verhindern die Betroffenen dann, dass ihre Telefonnummer an den anderen Anbieter portiert wird (Rufnummernmitnahme), kündigt 1N Telecom, fordert Schadensersatz in Höhe von 419,88 Euro und lässt das Geld auch von einer Inkassofirma eintreiben. 

Bei den Verbraucherzentralen häufen sich solche Beschwerden über 1N Telecom. Seit 2023 habe es mehr als 11.000 Fälle gegeben, teilt der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) mit. Der VZBV hat nun eine Unterlassungsklage gegen Vertragsklauseln des Anbieters erhoben und prüft eine Sammelklage.

Verbraucherschützer: Vertragslaufzeit bei 1N Telecom zu lang

„Wir halten die hohen Schadensersatzforderungen des Unternehmens gegenüber Verbrauchern für vollkommen unberechtigt“, sagt Sebastian Reiling, Referent im Team Sammelklagen des VZBV, der das Vorgehen von 1N Telecom als„ perfide Masche mit unzulässigen Methoden“ bezeichnet. „Vor allem ältere Menschen sind betroffen, wie zahlreiche Verbraucherbeschwerden zeigen“, so Reiling. 

1N Telecom bietet in seinem Anschreiben nur 24-Monats-DSL-Verträge an. Aus Sicht der Verbraucherschützer ist das nicht ausreichend: Es müsste zugleich ein Vertrag mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten angeboten werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte den Anbieter bereits abgemahnt. 1N Telecom habe sich aber geweigert, eine Unterlassungserklärung abzugeben, so der VZBV. Deswegen habe man Unterlassungsklage beim OLG Düsseldorf eingereicht. Auch die Verbraucherzentralen Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt gehen gegen das Unternehmen vor.

Verbraucherzentrale prüft Sammelklage gegen 1N Telecom

Der Verbraucherzentrale Bundesverband bittet Betroffene, sich an einer Umfrage unter www.sammelklagen.de/verfahren/1n-telecom zu beteiligen. Die Umfrageergebnisse würden genutzt, um eine Sammelklage gegen 1N Telecom zu prüfen. Damit könnten im Erfolgsfall Rückzahlungen für Betroffene gerichtlich erwirkt werden, hieß es.

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