Bildung

Urteil: Eltern verlieren Prozesse gegen den neuen Probeunterricht des Senats

Eltern hatten dagegen geklagt. Vorher konnten Schüler mit zu schlechten Noten ein Probejahr am Gymnasium absolvieren, nun ist Unterricht mit Prüfung nötig.

Immer mehr Kinder wollen zum Gymnasium und Abitur machen.
Immer mehr Kinder wollen zum Gymnasium und Abitur machen.Marijan Murat/dpa

Zehntausende Familien in Berlin warten auf die Mitteilung ihrer Bezirksämter, auf welche weiterführende Schule die Kinder ab der siebten Klasse gehen dürfen. Mitte März mussten die Eltern die Wunschschule beantragen, Ende Juni bekommen sie Bescheid. Nun hat das Verwaltungsgericht Berlin in mehreren Eilverfahren über die Zugangsbedingungen der Gymnasien entschieden. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, ist der vom Senat eingeführte Probeunterricht zur Eignungsfeststellung für das Gymnasium rechtskräftig. Die Regelung gilt ab dem Schuljahr 2025/26.

Es geht um Kinder, die in der Grundschule nicht den erforderlichen Notendurchschnitt erreicht haben, um sich bei einem Gymnasium bewerben zu können. Sie haben in der Förderprognose der Schule die zentrale Anforderung verfehlt.

Berliner Zeitung

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