Seit diesem Jahr müssen Schüler, deren Notendurchschnitt über den für eine Gymnasialempfehlung erforderlichen 2,2 liegt, einen Probetag absolvieren. Nur 50 der 1937 Schüler ohne Gymnasialempfehlung haben den Probeunterricht erfolgreich absolviert und erfüllen damit die Voraussetzung für eine Anmeldung an einer weiterführenden Schule, an der sie Abitur machen können.
Gegen diese Entscheidung gehen Berliner Eltern nun juristisch vor. Beim Berliner Verwaltungsgericht sind bereits vier Eilanträge und vier Klagen eingegangen, so die Pressesprecherin des Berliner Verwaltungsgerichtes am Dienstag. Sechs Familien würden insgesamt klagen. „Zwei Familien haben gleichzeitig Eilantrag und Klage erhoben, zwei Familien nur Eilanträge und zwei Familien nur Klagen“, so Anna von Oettingen, Pressesprecherin am Verwaltungsgericht. Es wurden bereits drei Eilanträge abgelehnt, einer ist noch offen.

Mit einem Abo weiterlesen
- Zugriff auf alle B+ Inhalte
- Statt 9,99 € für 2,00 € je Monat lesen
- Jederzeit kündbar
Sie haben bereits ein B-Plus? Melden Sie sich an
Doch lieber Print? Hier geht's zum Abo Shop
