Landgericht

Adel J. erstach in Berlin einen Jogger – die Richterin spricht von Systemversagen

Urteil im Prozess um einen im Plänterwald in Berlin getöteten 29-Jährigen: Der Beschuldigte war zur Tatzeit schuldunfähig. Die Kammer weist ihn in eine psychiatrische Klinik ein.

Adel J. brachte einen Jogger um – er war zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig.
Adel J. brachte einen Jogger um – er war zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig.Montage: Berliner Zeitung, Foto: Olaf Wagner

Das Urteil war erwartbar. Adel J., der einen ihm unbekannten Jogger in Berlin-Treptow getötet hat, muss nicht ins Gefängnis. Er ist psychisch schwer krank, seine Steuerungsfähigkeit war zur Tatzeit wegen einer paranoiden Schizophrenie aufgehoben. Deswegen ordnet die 21. Große Strafkammer an diesem Montagnachmittag – wie von allen Prozessbeteiligten beantragt – die Unterbringung des 35-Jährigen in einer psychiatrischen Klinik an.

Berliner Zeitung

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