Berlin-Kaum ein Gesetz schränkt die Möglichkeiten der Vermieter für weitere Mieterhöhungen so ein wie der Berliner Mietendeckel, mit dem die Mieten in der Hauptstadt für fünf Jahre weitgehend eingefroren werden. Auf mehr als zwei Milliarden Euro werden die Einnahmeverluste der Vermieter während dieser Zeit geschätzt. Deswegen war es klar, dass die Vermieterseite jede Möglichkeit nutzen wird, sich Ansprüche auf Mieterhöhungen zu sichern.
Dazu gehört die sogenannte Schattenmiete, die viele Vermieter beim Abschluss neuer Mietverträge jetzt vereinbaren. Das ist neben der niedrigen Miete, die nach dem Mietendeckel zulässig ist, eine zweite, höhere Miete, die dann wirksam werden soll, wenn der Mietendeckel vor Gericht gekippt werden sollte oder ausläuft.
Ob die Schattenmiete zulässig ist, ist umstritten. Am Ende werden darüber, wie über den Mietendeckel, die Gerichte entscheiden. Eines lässt sich aber jetzt schon sagen: Die Schattenmieten bergen sozialen Zündstoff, weil sie für den Fall, dass der Mietendeckel vor Gericht scheitert, hohe Forderungen der Vermieter, ja im schlimmsten Fall sogar hohe Nachforderungen in Aussicht stellen. Mieter reagieren verunsichert darauf. Manche vermeiden die Unterschrift unter einen Vertrag mit einer hohen Schattenmiete, weil sie diese nicht bezahlen könnten. Gut ist das nicht.


