Prozess

Mann aus Pankow soll Stieftochter 17 Mal sexuell missbraucht haben

Vor dem Landgericht Berlin begann der Prozess gegen einen 52-Jährigen. Der Angeklagte schweigt vor Gericht zu den Vorwürfen.

Am Landgericht Berlin begann am Montag der Prozess gegen einen 52-Jährigen, der seine Stieftochter missbraucht haben soll.
Am Landgericht Berlin begann am Montag der Prozess gegen einen 52-Jährigen, der seine Stieftochter missbraucht haben soll.dpa

Der Mann auf der Anklagebank ist ein großer, sportlich wirkender Mann. Er trägt Jeans, ein blaues T-Shirt, Turnschuhe, die grauen Haare kurz. In Untersuchungshaft sitzt er nicht. Das verwundert. Immerhin ist der 52-Jährige aus Pankow angeklagt, „durch 17 selbstständige Handlungen“ seine Stieftochter missbraucht zu haben. Das Mädchen war zu Beginn der mutmaßlichen Taten 13 Jahre alt.

Der Angeklagte schweigt an diesem Montag, dem ersten Verhandlungstag, zu den Vorwürfen, die Staatsanwalt Martin Laub verlesen hat. Nach Angaben des Anklagevertreters soll der Mann seit 2013 eine partnerschaftliche Beziehung mit der Mutter des mutmaßlichen Missbrauchsopfers geführt, im Mai 2014 in die Wohnung der Frau eingezogen sein und „im Alltag Verantwortung“ für die im Jahr 2001 geborene Tochter seiner Partnerin übernommen haben, sagt Laub.

Dann zählt der Staatsanwalt die Taten auf, bei denen es um schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen geht. Tatorte waren demnach das Wohnzimmer, das Bad und das Kinderzimmer der gemeinsamen Wohnung sowie ein Ferienhaus in Bayern, in dem die Familie in den Sommerferien 2015 wohnte. Zwei Taten soll der Angeklagte in der Küche der Pankower Wohnung begangen haben, „während seine Partnerin die übrigen Kinder ins Bett brachte“, sagt der Staatsanwalt.

Letztmalig soll der 52-Jährige seine Stieftochter im September 2018 missbraucht haben, er soll mit ihr den ungeschützten Geschlechtsverkehr vollzogen haben. Zu dieser Zeit sei die Geschädigte 17 Jahre alt gewesen, erklärt Laub.

Die Stieftochter soll den Angeklagten im Dezember 2019 bei der Polizei angezeigt haben. Sie ist mittlerweile 22 Jahre alt und im Prozess Nebenklägerin. Als an diesem ersten Verhandlungstag ihre richterliche Videovernehmung abgespielt werden soll, beantragt die Anwältin der jungen Frau den Ausschluss der Öffentlichkeit. Ihre Mandantin sei wegen der Vorfälle noch immer in therapeutischer Behandlung.

Dem Antrag kommt die Kammer nach. Die Richter schätzen die schutzwürdigen Belange der Nebenklägerin höher ein als das öffentliche Interesse an diesem Fall. Es wird hinter verschlossenen Türen weiterverhandelt.

Schon einmal hatte die Hauptverhandlung gegen den Angeklagten begonnen. Das war Mitte Juni dieses Jahres. Sie wurde jedoch nach drei Verhandlungstagen ausgesetzt – offenbar aus Termingründen.

Für das jetzige Verfahren vor der 26. Strafkammer sind bis Ende September insgesamt vier Verhandlungstage terminiert. Bei einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine mehrjährige Haftstrafe. Vor Gericht gab er an, mittlerweile mit seiner Partnerin verheiratet zu sein.

Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.