Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geht davon aus, dass ein Urteil des Amtsgerichts Neukölln, das die Mietpreisbremse für nichtig erklärt hat, in einem Berufungsverfahren keinen Bestand hat. Staatssekretär Christian Gaebler (SPD) sagte am Montag im Stadtentwicklungsausschuss des Abgeordnetenhauses, dass das Landgericht Berlin und auch der Bundesgerichtshof die Verfassungsmäßigkeit der entsprechenden Verordnung und die ordnungsgemäße Veröffentlichung der Begründung in mehreren Entscheidungen bestätigt hätten.
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Nach Urteil gegen Mietpreisbremse: Senat spricht von Einzelmeinung des Gerichts
Staatssekretär Christian Gaebler verweist auf bereits vorliegende Urteile höherer Instanzen, darunter der Bundesgerichtshof und das Landgericht.

Die Mietpreisbremse gilt seit 2015 in Berlin.Berliner Zeitung/Paulus Ponizak