Berlin-Die ersten Mieter in Berlin freuen sich: Vermieter, die zwischen dem Senatsbeschluss über die Eckwerte des Mietendeckels am 18. Juni 2019 und dem Inkrafttreten des Mietendeckels am 23. Februar 2020 die Miete erhöht haben, müssen diese Erhöhung jetzt zurücknehmen. Denn der Mietendeckel sieht vor, dass die Mieten auf dem Niveau vom 18. Juni vergangenen Jahres eingefroren werden.

So verständlich die Freude über die Rücknahme gerade dieser – noch auf den letzten Drücker vorgenommenen Mieterhöhungen – auch ist: Zu Überschwang besteht kein Anlass. Denn noch ist nicht klar, ob die jetzt eingesparten Beträge auf Dauer bei den Mietern bleiben. Es ist gut möglich, dass der Mietendeckel vor Gericht gekippt wird. Dann wollen sich die Vermieter das Geld zurückholen. Jeder Mieter sollte die eingesparte Miete also sicherheitshalber zurücklegen, um nicht später vor nicht mehr zu bewältigenden Forderungen zu stehen.
