Mobilität

Legal im BVG-Bus schwarzfahren: Staatssekretärin erklärt, wie das geht

In Berliner Linienbussen werden keine Tickets mehr gegen Bargeld verkauft. Der Senat vermisst eine Rechtsgrundlage – und gibt Fahrgästen einen Tipp.

Gern auch per App oder mit EC-Karte – aber nicht mit Münzen oder Geldscheinen. In den Bussen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) werden Fahrscheine nicht mehr gegen Bargeld verkauft.
Gern auch per App oder mit EC-Karte – aber nicht mit Münzen oder Geldscheinen. In den Bussen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) werden Fahrscheine nicht mehr gegen Bargeld verkauft.Berliner Zeitung/Peter Neumann

Mit Bargeld im Bus einen Fahrschein kaufen: Das ist bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) nicht mehr möglich. Doch die umstrittene Einschränkung steht rechtlich auf wackligen Füßen. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine parlamentarische Anfrage hervor, in der die Verwaltung erstmals öffentlich sehr deutlich wird. Die BVG verstoße gegen Regeln, heißt es darin - eine implizite Kritik an deren Chefin Eva Kreienkamp, der das egal zu sein scheint. „Eine Wiedereinführung des Barvertriebs in Bussen bleibt weiterhin das Ziel der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz“, erklärte die Staatssekretärin Meike Niedbal (Grüne).

Als die Corona-Pandemie im März 2020 auf ihren ersten Höhepunkt zusteuerte, sperrte die BVG in ihren Bussen den Vordereinstieg für Fahrgäste, um das Personal zu schützen. Gleichzeitig beendete das Landesunternehmen den Fahrscheinverkauf im Bus. Zwar wurde im Juli des vergangenen Jahres die vordere Tür wieder zum Einsteigen geöffnet. Tickets gibt es beim Fahrer aber nur noch kontaktlos, zum Beispiel mit EC-Karte.

Offiziell nur ein Versuch

Mit der offiziell als Versuch deklarierten Umstellung spart die BVG Geld, denn der Umgang mit Münzen und Banknoten ist aufwendig. Allerdings sind Absatz und Einnahmen eingebrochen. 2019 hatte die BVG beim Fahrscheinverkauf in Bussen noch rund 40 Millionen Euro kassiert, pro Monat wurden im Schnitt mehr als 1,24 Millionen Tickets verkauft. Dagegen waren es in diesem Jahr bis Juli nur noch 112.000 pro Monat.

Als neues Zahlungsmittel zum Kauf von Fahrscheinen bietet die BVG eine Guthabenkarte an, die in den neun Kundenzentren, bei rund 300 BVG-Agenture und 500 Lotto-Annahmestellen gekauft werden kann. Aufgeladen werden kann sie außerdem an den rund 700 Fahrscheinautomaten des Unternehmens. Doch der Berliner Fahrgastverband IGEB und der Senat setzen sich dafür ein, dass Barverkauf im Bus wieder erlaubt wird.

Die AfD-Fraktion hat dazu am Donnerstag einen Antrag ins Abgeordnetenhaus eingebracht. Zuvor hatten die Abgeordneten Marc Vallendar und Gunnar Linnemann beim Senat eine Anfrage zum Thema gestellt. Danach fehle für das Vorgehen der BVG die Rechtsgrundlage, lautet das Fazit der Parlamentarier.

Beförderungsbedingungen sind bislang nicht geändert worden

Die BVG berufe sich auf das Bundesgesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts, das am 16. April des vergangenen Jahrs in Kraft trat, berichtete Staatssekretärin Niedbal in ihrer Antwort. Danach können die besonderen Beförderungsbedingungen vorsehen, dass ein Verkehrsunternehmen nicht verpflichtet ist, im Fahrzeug einen Ticketkauf mit Bargeld zu ermöglichen, sofern dies auf andere Weise möglich wird. Jedoch seien die für die BVG verbindlichen Beförderungsbedingungen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) bisher nicht angepasst worden, stellte die Senatspolitikerin fest. Die Guthabenkarte sei „bislang noch nicht im VBB-Tarif berücksichtigt“.

„Insofern gilt nach Einschätzung des Senats weiterhin, dass Fahrgäste, die nicht unbar zahlen können, trotzdem zu befördern sind“, folgerte Meike Niedbal. Sie verwies auf Paragraf 6 des VBB-Tarifs, in dem es heißt: „Sofern bei Fahrtantritt kein Fahrausweis bis zum Ziel gelöst werden kann, ist beim Übergang auf das nächste Verkehrsmittel ein Fahrausweis für die Anschlussstrecke – gegebenenfalls auch an Automaten – zu lösen.“ Bis dahin sei der Fahrgast zu befördern. Im Übrigen sehe der Paragraf 7 „implizit die Barzahlung vor“: Dort ist von Münzen und Geldscheinen die Rede.

„Dass die BVG den Berlinern ohne Rechtsgrundlage die Barzahlung in Bussen verwehrt, ist maximal kundenfeindlich. Leidtragende sind vor allem ältere Menschen und Touristen“, sagte Lindemann. Mobilitätssenatorin Bettina Jarasch müsse jetzt „ein Machtwort sprechen und die BVG zwingen, schnellstens wieder Bargeld anzunehmen“.