Wohneigentum

Steglitzer Kreisel: Käufer einer Eigentumswohnung setzt sich gegen Adler Group durch

Das Berliner Kammergericht weist die Berufung gegen eine Entscheidung des Landgerichts zurück. „Dieses Urteil stärkt den Verbraucherschutz“, sagt der Erwerber.

André Gaufer kämpfte um seine Wohnung im Steglitzer Kreisel.
André Gaufer kämpfte um seine Wohnung im Steglitzer Kreisel.Markus Wächter/Berliner Zeitung

Im Rechtsstreit um die Einhaltung des Kaufvertrages für eine Eigentumswohnung im Steglitzer Kreisel hat sich der 58-jährige Erwerber André Gaufer gegen die Adler Group durchgesetzt. Das Berliner Kammergericht hat die Berufung der Adler Group gegen eine Entscheidung des Landgerichts zurückgewiesen, das Gaufer bereits im Sommer vergangenen Jahres recht gegeben hatte (Az. 27 U 82/23). Das Urteil des Landgerichts ist nach dem Beschluss des Kammergerichts, der vom 12. Februar 2024 stammt, nun „vorläufig vollstreckbar“.

Berliner Zeitung

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