Ein Sekt zum Anstoßen für den Sohn oder die Tochter bei Omas Geburtstagsfeier im Restaurant, damit soll künftig Schluss sein. Der Bundesrat will über eine Initiative eine Änderung im Jugendschutzgesetz erwirken. Es erlaubt seit 1952 Jugendlichen von 14 Jahren an, Alkohol in der Öffentlichkeit unter Aufsicht der Eltern zu trinken. Ausgerechnet die als bierselig geltenden Bayern machten sich für das Verbot stark.
Gesundheitspolitiker wollen noch weitergehen. Sie fordern ein Verbot des Verkaufs von Bier und Wein an Jugendliche über 16. Das Berliner Suchtpräventionsprojekt HaLT der Caritas und der Stiftung SPI hilft Jugendlichen, die ein Problem mit Alkohol und anderen Substanzen haben. Der systemische Therapeut und Sozialarbeiter Aron Usener besucht Jugendliche, die nach einer Vergiftung im Krankenhaus liegen. Er warnt vor einer Symbolpolitik, die am Verhalten der Menschen wenig ändere.

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