Die jetzt angesetzte Vergleichsverhandlung für dieses Rangsdorfer Grundstück mit Einfamilienhaus gibt Familie W. neue Hoffnung.Maurice Weiss/Ostkreuz
Der Verhandlungstermin, bei dem es um das Schicksal einer Rangsdorfer Familie geht, ist vom Oberlandesgericht Brandenburg (OLG) vor zwei Wochen verschoben worden – auf Oktober dieses Jahres. Zweck seien Vergleichsverhandlungen, hieß es. Ursprünglich wollte das OLG in der vorigen Woche einen Schlussstrich unter den jahrelangen Rechtsstreit ziehen, der bundesweit für Aufsehen sorgt. Weil er auf einem Behördenfehler beruht.