Brandenburg

Hausabriss wegen eines Behördenfehlers: Familie in Rangsdorf muss noch bis Oktober bangen

Das Oberlandesgericht Brandenburg verlegte jetzt den Termin von Januar auf Herbst. Damit bleibt der jahrelange Rechtsstreit noch immer offen.

In der Brandenburger Gemeinde Rangsdorf droht der Zwangsabriss eines Hauses.
In der Brandenburger Gemeinde Rangsdorf droht der Zwangsabriss eines Hauses.David Hammersen/dpa

Eine Familie in Rangsdorf (Teltow-Fläming), die seit langem Angst haben muss,  Haus und Hof zu verlieren, muss weiter  bangen. Wie das Oberlandesgericht Brandenburg (OLG) am Donnerstagnachmittag mitteilte, wird die mündliche Verhandlung zu diesem Fall erst am 15. Oktober entschieden. Zweck seien Vergleichsverhandlungen, teilte das OLG mit. Ursprünglich sollte eine Entscheidung in der nächsten Woche fallen.

In dem mehr als ein Jahrzehnt geführten Verfahren geht es darum, dass die Bewohner des Grundstücks in ihrem neu gebauten Haus bleiben wollen. Grund für den Rechtsstreit ist ein Fehler eines Amtsgerichts bei der Zwangsversteigerung des Grundstücks. Familie W. hatte für die Immobilie im Jahr 2010 den Zuschlag bei einer Auktion bekommen und ein Haus auf dem Areal gebaut.  Lange Zeit später erst hatte der in der Schweiz lebende Eigentümer des Grundstücks gegen die Zwangsversteigerung Rechtsmittel eingelegt  und schließlich recht bekommen. Das Landgericht Potsdam erklärte den Zuschlag für nichtig.

Land Brandenburg übernahm die Gerichtskosten

Das OLG hatte in dem Streit schon einmal entschieden und die Familie W. sogar zum Abriss des Hauses auf eigene Kosten verurteilt. Dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof  jedoch gekippt und erklärt, erst wenn der Eigentümer des Grundstücks einen Ersatz für den Bau des auf dem Grundstück stehenden Neubaus zahle, müsse die Familie das Areal räumen.

Das Land Brandenburg hat den Fehler bei der Zwangsversteigerung eingeräumt und mittlerweile die Gerichtskosten übernommen. Einen möglichen Schadenersatz kann das Land aber erst nach einem rechtskräftigen Urteil zahlen.