Nach Beschwerden gegen die Einlasssituation am Strandbad in Grünau im Südosten Berlins haben sich nun die landeseigenen Berliner Bäderbetriebe (BBB) zum „Grünau-Gate“ gemeldet. Laut einer Pressemitteilung werden die BBB in den kommenden Tagen mit den Pächtern des Strandbades das Gespräch suchen. Die größten kommunalen Bäderbetriebe Europas teilen mit, dass „allen Pächtern der Berliner Strandbäder die Betreiberpflicht für den öffentlichen Badebetrieb übertragen wurde“.
Allerdings betonen die Berliner Bäder, dass „die Teilnahme am öffentlichen Badebetrieb allen Menschen ohne Einschränkungen zu gewähren ist“. Zwar bestimmen die Pächter über das Hausrecht der jeweiligen Strandbäder, derartige Einlasspraktiken wie in Grünau seien jedoch nicht zulässig. In einem zeitnahen Gespräch mit dem Grünauer Pächter werden die Berliner Bäder ihr Verständnis eines „öffentlichen Badebetiebs“ deutlich machen.
In den vergangenen Tagen häuften sich Berichte über Diskriminierung an der Eingangstür des Standbades an der Sportpromenade im Bezirk Treptow-Köpenick. Auch die Berliner Zeitung berichtete von mehreren Augenzeugen, die das Bad nicht betreten durften und die Postleitzahl ihres Wohnortes nennen sollten.


