Robert Mietzner hatte eigentlich gehofft, dass an diesem Donnerstag am Landgericht Cottbus „irgendeine Entscheidung“ fallen würde. Eine Entscheidung, die das Leben seiner Familie erleichtern würde. Eine Entscheidung, um sein Grundstück ganz normal erreichen zu können. Stattdessen hat der zuständige Richter einen neuen Verhandlungstermin anberaumt. Im nächsten Jahr.
Es ist eine skurrile Geschichte, die ihresgleichen sucht: Robert Mietzner und seine Frau Jasmin hatten vor zwei Jahren in Münchehofe im Schenkenländchen im Landkreis Dahme-Spreewald ein Haus gekauft. Sie glaubten, für sich und ihre beiden neun und zwölf Jahre alten Kinder ein Nest zum Wohlfühlen gefunden zu haben und dort glücklich werden zu können. Ein Haus, ruhig gelegen, direkt am Wald.
Doch aus dem Traum wurde ein Albtraum. Denn seitdem die Familie in ihrem Haus wohnt, macht ihr der Eigentümer der kleinen, unbefestigten Straße vor ihrem Grundstück das Leben mehr oder weniger zur Hölle. Er hat an der Zufahrt des Weges eine Schranke gebaut und sie mit einem Schloss gesichert.
So wurde den Mietzners die einzige Zufahrt zu ihrem Haus versperrt, und eigentlich dürften sie nicht einmal zu Fuß zu ihrem Haus laufen. Denn an der Schranke steht zudem ein Schild mit dem Hinweis: „Betreten des Grundstücks verboten. Eltern haften für ihre Kinder.“
Gegen den roten Schlagbaum hat die Familie Klage eingereicht, weil sie irgendwie ihr Haus erreichen muss. In dem Zivilverfahren am Cottbuser Landgericht geht es um die Frage, ob die Schranke an dem Weg erlaubt ist und die Familie ein Recht darauf hat, den einzigen Weg, der zu ihrem Haus führt, zu nutzen. Jasmin und Robert Mietzner verlangen ein Wegerecht.
In der öffentlichen Verhandlung am Landgericht Cottbus Ende Oktober, zu der ein Dutzend alteingesessener Dorfbewohner kam, um die zugezogenen Mietzners zu unterstützen, wollte sich der Richter nicht festlegen. Sein Versuch, sich gütlich zu einigen, blieb erfolglos.

Daraufhin machte er deutlich, dass der Eigentümer mit dem Weg vor Mietzners Haus eigentlich machen könne, was er wolle. Zudem gehe er davon aus, dass das Verfahren bei ihm „nur ein Durchlauferhitzer“ sei, es also eine höchstrichterliche Rechtsprechung in dem Fall geben müsse. Der im Prozess anwesende Eigentümer des Weges, ein Nachbar der Mietzners und Makler, schwieg.
Den Streit um die Wegerechte gab es schon, als Mietzners im Jahr 2022 in das Haus zogen. Doch die Eheleute dachten, ihn regeln zu können. Schließlich war der Weg seit 1867 frei zugänglich und auch befahrbar. Doch der Streit eskalierte, als sich ein Heizungsbauer am 28. Januar 2023 Zugang zu dem Haus der Mietzners verschafft hatte. Offenbar wollte er weder Material noch Werkzeug bis zu seinen Kunden schleppen. Kurz darauf stand die Schranke.
Ralf Irmscher, der parteilose Bürgermeister von Münchehofe, hatte in einem Gespräch mit der Berliner Zeitung erklärt, dass die Situation derzeit „völlig schizophren“ sei. Der Weg, um den gestritten werde, sei schon immer öffentlich gewesen und nach starken Regenfällen 2015 sogar mit öffentlichen Mitteln mit Schotter befestigt worden.
Bürgermeister setzte sich für Einigung ein – ohne Erfolg
Irmscher hatte nach eigenen Worten versucht, in dem Streit eine Einigung zu erlangen. Doch der Eigentümer des Weges habe sich stur gestellt. Und Irmscher lieferte auch eine Erklärung für die Auseinandersetzung: Demnach habe der Eigentümer des Weges als Makler das Haus verkaufen wollen. Doch das Grundstück sei dann über Bekannte der Erbin an die jetzigen Bewohner veräußert worden. Dadurch sei der Makler um seine Provision gekommen.
Robert Mietzner ist Musiker. Er zeigt sich am Donnerstag am Telefon enttäuscht, dass das Verfahren nun erst im Februar nächsten Jahres weitergehen soll. Gehofft habe er, dass die Zivilkammer des Cottbuser Landgerichts dem Eigentümer des Weges eine Weisung geben werde und sie nun endlich „ganz normal zu ihrem Haus“ kommen könnten.
„Jeder neue Termin bei Gericht belastet natürlich meine Familie“, sagt er der Berliner Zeitung. Kraft gebe ihnen der Rückhalt der Dorfgemeinschaft. Trotz des juristischen Streits versuchten sie, ganz normal zu leben. Im Haus sei alles für Weihnachten geschmückt.
Mietzner berichtet, dass die Situation vor allem für ihre Kinder eigenartig sei. Besonders dann, wenn Freundinnen und Freunde kämen. Für deren Eltern sei es „natürlich komisch, wenn da eine Schranke und ein Betreten-verboten-Schild steht“.
Robert Mietzner hat im Dezember noch sieben Auftritte. Sein Auto parkt er nicht auf dem Grundstück, wo viel Platz wäre, sondern vor der Schranke, 150 Meter von seinem Haus entfernt. Sein Stage-Piano, die beiden großen Musikboxen und sein anderes Equipment muss er immer vom Haus zu seinem Pkw hinter die Schranke und wieder zurück schleppen. Das seien jedes Mal etwa 150 bis 200 Kilogramm, sagt er. Er hofft, dass das alles einmal ein Ende hat.
Am 12. Februar des kommenden Jahres will das Landgericht Cottbus erneut über den Fall verhandeln.
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