Gerade erst hatte Rheinland-Pfalz’ Innenminister Michael Ebling (SPD) eine verschärfte Verwaltungsvorschrift zur Verfassungstreue eingeführt: Schon die bloße Mitgliedschaft in der AfD sollte künftig ausreichen, um vom öffentlichen Dienst ausgeschlossen zu werden. Doch kaum erlassen, rudern die übrigen Bundesländer bereits zurück – denn der neue „Radikalenerlass“ ist womöglich rechtlich nicht haltbar. Selbst Bayern, wo routinemäßig die Zugehörigkeit zu extremistischen Organisationen abgefragt wird, schließt sich der Mainzer Linie vorerst nicht an. Möglich wurde die Debatte durch die Hochstufung der AfD durch den Verfassungsschutz – vom „Verdachtsfall“ zur Einstufung als „gesichert rechtsextrem“. Der Fall ruht allerdings zunächst, da die AfD Rechtsmittel eingelegt hat. Das wiederum hindert Länder wie Rheinland-Pfalz und Bayern offenbar nicht daran, dennoch vorzupreschen – obwohl die Geschichte des Radikalenerlasses zur Vorsicht mahnen sollte.

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