Berlin-Steffen Tzschoppe, der Anwalt des Nebenklägers Bushido, hatte sich gerade in Rage geredet. Er griff die Anwälte der Gegenseite an („Sie brauchen gar nicht so mit den Schultern zu zucken“), warf dem Angeklagten Arafat Abou-Chaker Fälschung vor („Zugang zu einem Tonstudio haben Sie ja“) und wandte sich auch an die Journalisten im Raum, vor allem an den Kollegen des Stern. „Das erinnert doch alles sehr an die Vorfälle von 1983“, sagt Tzschoppe in Richtung des Journalisten, „auch damals sind Ihre Kollegen auf mehrere Gutachten zu den Hitlertagebüchern hereingefallen!“ Doch gerade als er auf den Höhepunkt seiner Rede zusteuerte unterbrach der Richter ihn: ein medizinischer Notfall. Der Prozess wurde unterbrochen.

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