Nach Gesundheitsproblemen

Brandenburg: Hochgefährlicher Straftäter Schmökel noch immer Klinikpatient

Mehr als eine Woche nach seiner Verlegung aus der JVA Luckau-Duben befindet sich Frank Schmökel weiterhin im Krankenhaus – und soll schwer bewacht werden.

Frank Schmökel musste sich 2002 am Landgericht Neuruppin wegen Mordes verantworten.
Frank Schmökel musste sich 2002 am Landgericht Neuruppin wegen Mordes verantworten.Michael Urban

Der einst meistgesuchte Verbrecher Deutschlands ist noch immer nicht ins Gefängnis zurückgekehrt. Wie ein Sprecher des Brandenburger Justizministeriums am Dienstag erklärte, sei Frank Schmökel wegen gesundheitlicher Probleme nach wie vor Patient in einer märkischen Klinik.

Der 63-jährige, noch immer als hochgefährlich geltende Schmökel war am Montag der vergangenen Woche aus seiner Zelle der Justizvollzugsanstalt Luckau-Duben mit einem Rettungswagen in das Spreewaldklinikum verlegt worden. Er soll über Atemnot und Herzprobleme geklagt haben und auf die Intensivstation gekommen sein.

Der mehrfach verurteilte Sexualstraftäter war in der Vergangenheit sechsmal aus dem streng gesicherten Maßregelvollzug, einer Einrichtung für psychisch kranke Straftäter geflohen, hatte danach immer wieder schwere Sexualdelikte begangen.

Um bei seiner letzten Flucht im Jahr 2000 in den Besitz eines Autos zu gelangen, brachte er einen Mann um. 1500 Polizeibeamte suchten Schmökel, nach 13 Tagen konnte der 1,92 Meter große Hüne bei Bautzen gefasst werden.

„Gefährlichkeit des Patienten ist allen bewusst“

Beim anschließenden Mordprozess wurde er zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt, blieb zunächst jedoch noch lange Jahre im Maßregelvollzug. Erst 2017 wurde er in den regulären Strafvollzug in die JVA Luckau-Duben verlegt. Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte in dem Prozess erklärt, Schmökel sei nicht therapierbar.

Nach seiner Verlegung ins Krankenhaus teilte eine Sprecherin des Justizministeriums mit, man kenne den „Status des Mannes“, habe aus der Vergangenheit Schlussfolgerungen gezogen und entsprechende Sicherungsmaßnahmen ergriffen. Die Gefährlichkeit des Patienten sei allen bewusst.