Die Pläne der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Howoge zum Bau von Windrädern auf einem Wohnhochhaus an der Frankfurter Allee sind nach Angaben des Bezirks Lichtenberg nicht genehmigungsfähig. Das Vorhaben, Windräder auf dem Dach des rund 60 Meter hohen Hauses zu errichten, sei „planungsrechtlich im Wesentlich deshalb nicht zulässig“, weil sich „die Nutzungsart und das Nutzungsmaß“ mit vier circa 20 Meter hohen Windrädern nach dem Baugesetzbuch nicht in die Umgebung einfüge, teilte die Abteilung Stadtentwicklung auf Anfrage mit. Die Ablehnung des gestellten Bauantrags werde der Howoge „in Kürze zugestellt“.
Wie berichtet, will die Howoge auf einem im Bau befindlichen Wohnhochhaus an der Frankfurter Allee 218 vier Windräder errichten. Die Windräder sollen über je einen Rotor mit drei Blättern verfügen und an den vier Ecken auf dem Dach des Gebäudes installiert werden. Nach Angaben der Howoge sollen die Windräder einen Jahresenergieertrag von rund 120.000 Kilowattstunden erbringen – genug, um 80 bis 100 Einpersonenhaushalte mit Strom zu versorgen. „Wir werden die Versagung der Baugenehmigung gründlich prüfen, sobald sie uns schriftlich vorliegt“, sagte Howoge-Sprecherin Sabine Pentrop. Dabei werde auch geprüft, ob die Howoge Widerspruch gegen die Entscheidung einlegt.
Nach Angaben des Bezirks hat die Howoge „im Vorfeld der Beantragung der Windkraftanlagen das bestehende Bauberatungsangebot des Fachbereichs Stadtplanung und des Fachbereichs Bau- und Wohnungsaufsicht nicht genutzt“. Sie hätte sonst „erfahren, dass die Rotationskörper abstandsflächenrelevante gebäudeähnliche Wirkung haben und bauplanungsrechtlich nicht zulässig“ seien. Bei den beantragten Windkraftanlagen entstehe der Eindruck, dass diese „nicht planvoll“ von Anfang an „mit dem Gebäude gedacht“ worden seien, sondern „im Nachgang des Bauantragsverfahrens spontan hinzugefügt“ wurden.
Pilotprojekt in Spandau beendet
Im Zuge einer Anhörung habe die Howoge keinen Vorschlag unterbreitet, „eine zulässige Anlage für erneuerbare Energie“, zum Beispiel in Form einer Windrail-Anlage, zu errichten. Eine Windrail-Anlage ist eine Kombination aus Windgeneratoren und Solarmodulen, die auf Dächern montiert werden kann.
Die Howoge verweist darauf, dass sie im Zuge der Planungen unterschiedliche Gutachten erstellt habe. Hinsichtlich des Schattenwurfs, der Schallemission sowie des Naturschutzes seien keine schädlichen Einwirkungen auf die Umgebung festgestellt worden. Auch der Eisabwurf von den Rotorblättern sei geprüft worden. In dem 22-geschossigen Gebäude an der Frankfurter Allee, auf dem die Windräder geplant sind, entstehen 394 Wohnungen und Gewerbeflächen. Die Fertigstellung ist laut Howoge für den Sommer dieses Jahres geplant.
Die Nutzung der Windenergie auf Wohngebäude scheint generell schwierig zu sein. So hat die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gewobag Ende 2016 auf dem Dach eines Hauses am Blasewitzer Ring in Spandau zusammen mit den Berliner Stadtwerken und einem Schweizer Start-up in einem Modellversuch eine Windrail-Anlage in Betrieb genommen. Anders als bei Windrädern mit Rotorblättern wurden bei dieser Anlage kleine propellerartige Windturbinen an der Dachkante montiert und mit Solarpaneelen kombiniert, um Strom zu gewinnen. Die Ergebnisse des Pilotvorhabens vermochten aber nicht zu überzeugen. Laut Gewobag blieben die „ökologischen und ökonomischen Erträge der Windgeneratoren“ hinter den Erwartungen zurück. Unter anderem, weil der Betrieb der Anlage zu bestimmten Zeiten aus Schallschutzgründen gedrosselt werden musste. Nach der Evaluationsphase im Jahr 2019 wurde der Modellversuch beendet.
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