Berliner Kammergericht

Berufungsverfahren gegen Boateng: „Keine Verletzung der Menschenwürde“

Im Rechtsstreit um Äußerungen des Fußballspielers über seine verstorbene Ex-Freundin wurde kein Urteil gesprochen. Noch können sich beide Parteien einigen.

Berlin: Jérôme Boateng steht an einem der Verhandlungstage im Gerichtssaal.
Berlin: Jérôme Boateng steht an einem der Verhandlungstage im Gerichtssaal.Peter Kneffel/dpa

Im Berufungsprozess gegen den ehemaligen Fußball-Nationalspieler Jérôme Boateng ist am Donnerstag am Berliner Kammergericht kein Urteil gefallen. In dem Verfahren geht es um Aussagen des Fußballspielers, die er 2021 in einem Bild-Interview über seine mittlerweile verstorbene Ex-Partnerin Kasia Lenhardt gemacht hatte. Die Mutter von Kasia Lenhardt will mit ihrer Unterlassungsklage diese Äußerungen verhindern.

Berliner Zeitung

Mit einem Abo weiterlesen

  • Zugriff auf alle B+ Inhalte
  • Statt 9,99 € für 2,00 € je Monat lesen
  • Jederzeit kündbar