Verwaltungsgericht

Berlin zahlte seinen Junior-Professoren viel zu wenig

Ein Nachwuchsprofessor bekam von 2012 bis 2017 verfassungswidrig wenig Sold, entschieden die Richter. Aber es gibt keine Hoffnung auf Nachzahlung.

Blick in einen Hörsaal
Blick in einen Hörsaalimago

Die Besoldung von Berliner Juniorprofessoren in der Besoldungsgruppe W1 war in den Jahren 2012 bis 2017 nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts Berlin verfassungswidrig zu niedrig. Dies hat das Gericht im Fall eines Klägers entschieden, der ab 2012 für sechs Jahre als nach W1 besoldeter Juniorprofessor und Beamter auf Zeit an einer Berliner Universität tätig war. Über diese Entscheidung der 26. Kammer vom 3. Juli informierte das Verwaltungsgericht am Mittwoch.

Berliner Zeitung

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