Berlin-Am 1. September 1971 führte die sozialliberale Regierung unter Willy Brandt eine weitreichende Neuerung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) ein. Schüler und Studierende aus einkommensschwächeren Familien unterstützte man künftig durch monatliche Fördergelder, die nicht automatisch zurückgezahlt werden mussten. Wer nach dem Abschluss seiner schulischen bzw. hochschulischen Qualifizierung nichts oder nur wenig verdiente, war nicht gezwungen, das staatliche Darlehen zu erstatten. Bis heute bleibt diese Regelung einer der großen Vorzüge des Bafög-Systems und seiner Förderkultur.

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