Berlin-Auch in Deutschland werden immer mehr Menschen unter häusliche Quarantäne gestellt, um die Zahl der Coronavirus-Infizierten nicht unnötig in die Höhe zu treiben. In den meisten Fällen ist das nur eine Vorsichtsmaßnahme. Das heißt auch: Betroffene gelten nicht als krank, bekommen also auch keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Und dann? Wer zahlt das Gehalt?

Fakt ist: Wer unter Quarantäne steht ohne tatsächlich krank zu sein, kann seiner Arbeit im Homeoffice nachgehen. Der Arbeitgeber kann seine Mitarbeiter dazu auch verpflichten, erklären die Rechtsexperten der ARAG. Voraussetzung ist natürlich, dass der Job sich auch vom heimischen Schreibtisch aus erledigen lässt und dass die notwendigen Arbeitsmittel vorhanden sind.
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Quarantäne mit vollem Nettogehalt
Trifft die Quarantäne Arbeitnehmer, die ihren Job nicht zu Hause ausführen können – Altenpfleger oder Handwerker beispielsweise – müssen die Betroffenen trotzdem nicht auf ihr Gehalt verzichten. Wird man nach § 30 Infektionsschutzgesetz (IfSG) von der zuständigen Behörde unter Quarantäne gestellt, bekommt man für die ersten sechs Wochen der Quarantäne sein Nettogehalt vom Arbeitgeber weitergezahlt (§ 56 IfSG). Der Arbeitgeber kann sich das Geld auf Antrag von der anordnenden Behörde erstatten lassen. Sollte die Quarantäne länger dauern, besteht für den Arbeitnehmer ein Anspruch auf Entschädigung in Höhe des Krankengeldes.
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