Serie: Schwangerschaftsabbruch

„Ich habe mich entschieden“: Was beim Beratungsgespräch geschieht

Viele Frauen müssen vor einem Schwangerschaftsabbruch zur Beratung. Pro familia erklärt, worauf sie vor, während und nach dem Gespräch achten sollten.

Sollte sich die ungewollt Schwangere bei einem Berater nicht gut aufgehoben fühlen, kann sie ihn wechseln. Den Anspruch hat sie zumindest bei pro familia.
Sollte sich die ungewollt Schwangere bei einem Berater nicht gut aufgehoben fühlen, kann sie ihn wechseln. Den Anspruch hat sie zumindest bei pro familia.imago

Berlin-Es gibt einen großen Widerspruch im Gesetz: Beratungsgespräche vor einem Schwangerschaftsabbruch sollen möglichst ergebnisoffen geführt werden, weil Beraterinnen von der Verantwortung der Frau ausgehen sollen. Gleichzeitig sollen sie die ungewollt Schwangere überzeugen, ein Kind zu behalten, was sie gar nicht behalten will. „Damit wird die Entscheidung der Frau nicht respektiert. Das darf in dieser Form nicht Bestand haben“, sagt die Bundesvorsitzende von pro familia Dörte Frank-Boegner. Ein Gespräch über die Arbeit in einer Beratungsstelle – und die Frage, wie sich die Streichung von Paragraf 219a darauf auswirken wird.

Berliner Zeitung

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