Berlin-Es gibt einen großen Widerspruch im Gesetz: Beratungsgespräche vor einem Schwangerschaftsabbruch sollen möglichst ergebnisoffen geführt werden, weil Beraterinnen von der Verantwortung der Frau ausgehen sollen. Gleichzeitig sollen sie die ungewollt Schwangere überzeugen, ein Kind zu behalten, was sie gar nicht behalten will. „Damit wird die Entscheidung der Frau nicht respektiert. Das darf in dieser Form nicht Bestand haben“, sagt die Bundesvorsitzende von pro familia Dörte Frank-Boegner. Ein Gespräch über die Arbeit in einer Beratungsstelle – und die Frage, wie sich die Streichung von Paragraf 219a darauf auswirken wird.

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