Ärzte, die in einer Pandemie vom Staat angeordnete Schutzimpfungen durchführen, sind laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) „Erfüllungsgehilfen“ des „Hoheitsträgers“. Im Falle eines Impfschadens kann ein geschädigter Patient nicht den behandelnden Arzt belangen, sondern nur versuchen, vom Staat eine Entschädigung zu erhalten. Für den Medizinrechtler Christian Becker aus Trier hat das BGH-Urteil weitreichende Folgen. Er sagte der Berliner Zeitung: „Damit wird jedem Arzt seine ureigenste Verantwortung abgenommen.“ Auch andere private Berufe und privatwirtschaftliche Unternehmen, die im Auftrag des Staates tätig werden, können künftig demnach kaum noch für Schäden haftbar gemacht werden, die sie möglicherweise verursacht haben.

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