Berlin-Auch in Berlin sollen persönliche Daten von Betroffenen im „NSU 2.0“-Drohbrief-Komplex von einem Polizeicomputer abgerufen worden sein. Das berichteten Süddeutsche Zeitung und WDR am Mittwochabend. Deswegen wird nun die Berliner Datenschutzbehörde aktiv. „Wir prüfen die Stellung eines Strafantrags“, teilte eine Behördensprecherin am Donnerstag der Berliner Zeitung auf Nachfrage mit. Als Datenschutzbehörde sei man berechtigt, Strafantrag zu stellen, wenn „wir den Verdacht haben, dass eine datenschutzrechtliche Straftat“ begangen wurde. Sei das hier der Fall, werde sich der Strafantrag gegen den mutmaßlichen, noch unbekannten Täter richten. Von dem Berliner Fall habe man erst am Tag zuvor aus den Medien erfahren, die Prüfung sei gerade eröffnet worden.

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